Richtlinie
Kriterien zur Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz
Stand: Januar 2023
Das Land vergibt nach Maßgabe dieser Kriterien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, dazu zählt auch die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber. Die Zuwendungen sind freiwillige Leistungen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie werden aufgrund pflichtgemäßen Ermessens durch das für Integration zuständige Ministerium im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt.
Ziel der Förderung ist es, die gesellschaftlichen Bemühungen unter anderem von Verbänden, Institutionen, Migrantenorganisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in Rheinland-Pfalz, auf der Grundlage einer zeitgemäßen Integrationspolitik, zu leisten. Die Anerkennungs- und Willkommenskultur und die Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen sind hierbei wichtige Instrumente, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und damit eine Voraussetzung für eine gelingende Integration.
Dies vorangestellt sollen die Mittel eingesetzt werden, für:
1) Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, zur Interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/ Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit.
2) Projekte, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten (die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich dabei aus den bereits unter 1 benannten Bereichen).
3) Kleinstprojekte vor Ort.
Grundsätzliche Förderhinweise
Die Mittel zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sind nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen. Eine Förderung kann daher nur dann erfolgen, wenn in den Fachressorts keine passenden Förderprogramme vorhanden sind. Die Antragsteller sollten bereits bei Antragstellung darlegen, weshalb keine Förderung aus dem Fachbereich erfolgen kann.
Träger müssen bei Antragstellung eine aussagekräftige Konzeption vorlegen sowie einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr beifügen.
Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen.
Die Anträge sind einzureichen beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Die Förderanträge sollten mindestens 4-6 Wochen vor Projektbeginn beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration vorliegen. Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.
Förderfähig sind grundsätzlich die folgenden Kosten:
- Honorare für Referenten
- Personalkosten, wenn sie für das Projekt entstehen und ein Nachweis möglich ist
- Reisekosten (max. 0,25 EUR/km)
- Raumkosten, wenn die Räume für das Projekt angemietet werden müssen
- Sachkosten für ein Projekt
- Verwaltungskostenpauschale/Overheadkosten von max. 7% der Gesamtkosten
Ncht förderfähig sind:
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
- Kosten, die auch ohne das Projekt bereits entstehen
Besondere Förderhinweise
1) Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, zur Interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens- / Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit.
1.1) Zielsetzung
Die Landesregierung gewährt Zuschüsse für die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe und der Interkulturellen Orientierung der Gesellschaft.
1.1.1) Als förderfähig einzustufen sind Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Interkultureller Öffnung und interkultureller Kompetenz. Hierzu zählen:
- Maßnahmen der Organisationsentwicklung in Verbänden und Kommunen, sowie
- Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen.
1.1.2) Als förderfähig einzustufen sind Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind Integrationsprozesse und das Zusammenleben vor Ort zu befördern. Die Landesregierung möchte daher ehrenamtliches Engagement in der Integrationsarbeit und hier insbesondere in der Betreuung und Begleitung von Geflüchteten fördern.
Hierzu zählen:
- Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (z.B. zu Sprachmittlern, Lotsen, etc.).
- Maßnahmen zur Unterstützung von Initiativen, Vereinen und Verbänden, im Bereich der Organisationsstruktur.
- Maßnahmen zur Schaffung und/oder für den Betrieb niedrigschwelliger Begegnungsorte und -stätten (Stichwort: „Begegnungscafés“, „Treffpunkte“ o.ä.)
- Maßnahmen die darauf ausgerichtet sind, die Einbeziehung von Menschen mit Migrationsgeschichte und insbesondere Geflüchteten in bestehendes Vereinsleben zu befördern.
1.2) Zuwendungsempfänger
Das Land beteiligt sich an Maßnahmen von Trägerinnen bzw. Trägern der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen und sonstigen ehrenamtlich Tätigen im Integrationsbereich, Kommunen sowie sonstigen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, soweit sie aufgrund der Aufgabenstellung und ihrer Vorerfahrungen zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
1.3) Förderungsgrundsätze
zu 1.1.1) Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte, bei denen idealerweise verschiedene Träger gemeinsam ein Projekt entwickelt haben. Dabei sollen die Projekte stets Zugewanderte und Einheimische als Zielgruppen im Blick haben.
zu 1.1.2) Zusätzlich zu den unter 1.1.1 genannten Grundsätzen werden Projekte vorrangig gefördert, bei denen insbesondere auch Geflüchtete in die Arbeit bzw. Umsetzung der Maßnahme einbezogen werden.
1.4) Art der Förderung
Die Zuwendung ist jährlich zu beantragen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung.
1.5) Höhe der Förderung
1.5.1) Höchstfördersätze gelten für Maßnahmen zur Schaffung und/oder für den Betrieb niedrigschwelliger Begegnungsorte und -stätten (Stichwort: „Begegnungscafés“, „Treffpunkte“ o.ä.)
Monatliche maximale Fördersätze:
- Personalkosten („geringfügige Beschäftigungsverhältnis“: max. 520 EUR)
- Sachkosten (max. 300 EUR)
- Miete (max. 250 EUR)
- keine Verwaltungskostenpauschale/Overheadkosten
Maximale jährliche Förderhöhe: 12.840 EUR
1.6) Antragsverfahren
Bestandteile des Antrags:
- Projektbeschreibung/-konzeption
- Angaben zur Qualitätskontrolle/Wirkungswege
- Finanzierungsplan
2) Projekte, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten (die Projektschwerpunkte ergeben sich dabei aus den bereits unter 1 benannten Bereichen).
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Trägern, die sich bei EU- oder Bundesinstitutionen um Fördermittel bemühen und inhaltlich mit den bereits unter 1 genannten Förderbereichen/-schwerpunkten kongruent sind.
Die Förderungen erfolgen im Rahmen von Kofinanzierungen, d.h. die Fördermittel tragen zum einen dazu bei, dass Bundes- oder EU-Mittel nach Rheinland-Pfalz fließen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierungen. Voraussetzung ist auch ein Eigenanteil des Trägers.
Die Kofinanzierungsbeträge richten sich nach den Gesamtkosten des Projektes pro Jahr. Sie betragen grundsätzlich bei Projektkosten pro Jahr:
- von bis zu 50.000 EUR max. 5.000 EUR
- von 50.000 bis 99.999 EUR max. 10.000 EUR
- von über 100.000 EUR höchstens 15.000 EUR pro Projektjahr.
In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Höchstbeträgen auch abgewichen werden.
Bestandteile des Antrags:
Projektbeschreibung/-konzeption
Finanzierungsplan
3) Kleinstprojekte vor Ort (auch interkulturelle Feste).
Gefördert werden Kleinstprojekte vor Ort, hierzu zählen insb. Integrationsprojekte, interkulturelle Feste, Tagungen oder sonstige Veranstaltungen mit integrationspolitischem Bezug. Zielgruppen sollten gleichermaßen Zugewanderte und Einheimische sein.
Durch die Förderung sollen insbesondere der interkulturelle Austausch zwischen Zugewanderten und Einheimischen verbessert, Toleranz und Offenheit anderen Kulturen gegenüber gefördert und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich gestärkt werden. Gerade interkulturelle Feste tragen dazu bei, dass das Verständnis für die verschiedenen Kulturen verbessert wird.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierungen. Voraussetzung ist auch ein Eigenanteil des Trägers.
Die Maximalfördersumme beträgt 500 EUR pro Antrag.
Bestandteile des Antrags:
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan