Förderprogramm

Zuwendungen für Projekte in der Weiterbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Referat 32

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Weiterführende Links:
Förderung von Weiterbildungsprojekten Förderungen von Modellprojekten und Schwerpunktmaßnahmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bildungsträger innovative Ansätze und Formate in der Weiterbildung verfolgen, die Qualität von Weiterbildungsangeboten verbessern oder Qualifizierungsprojekte im Bereich der Weiterbildung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Bildungsträger bei Projekten,

  • die neue Ansätze und Formate in der Weiterbildung erproben und verbreiten,
  • die die Qualität der Weiterbildung verbessern,
  • die Umsetzung von Angeboten zu weiterbildungspolitisch besonders relevanten Themen stärken sowie
  • die Durchführung von Qualifizierungsprojekten im Bereich der Weiterbildung ermöglichen.  

Sie bekommen die Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten:

  • politische Bildung und Demokratieförderung,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • Digitalisierung in der Weiterbildung und Ausbau digitaler Kompetenzen,
  • Transformation und Verbindung von allgemeiner und beruflicher Weiterbildung,
  • Inklusion in der Weiterbildung,
  • Grundbildung (beispielsweise Lerncafés),
  • Förderung der Weiterbildungsqualität,
  • Entwicklung und Erprobung neuer Weiterbildungsansätze und Formen der Zielgruppenansprache,
  • neue Formate in der Weiterbildung (insbesondere Entwicklung digitaler Formate),
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere von unterrepräsentierten und benachteiligten Zielgruppen,
  • europäische Dimension in der Weiterbildung sowie
  • Gleichstellung der Geschlechter.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis zum 1.10. des Vorjahres an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 32.

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