Förderprogramm

Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Zwischengeschaltete Stelle des ESF+

Rheinallee 97–101

55118 Mainz

Weiterführende Links:
Informationsseite zum Förderprogramm QualiScheck (externer Link) EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck).

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.

Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert.

Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.

Zusatzinfos 

Fristen

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDV Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Bildungsträger Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muss offiziell akkreditiert sein.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss einen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und zur Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen beitragen.
  • Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
  • Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten beziehungsweise Weiterbildungen von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
  • Sie müssen die Bildungsmaßnahme bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF+ 2021–2027 vollständig abgeschlossen haben.
  • Sie können den QualiScheck nicht beantragen, wenn Sie
    • eine allgemeinbildende Schule besuchen,
    • eine Erstausbildung absolvieren oder
    • für ein Erststudium eingeschrieben sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Nichterwerbstätige,
  • betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin,
  • Weiterbildungen, zu denen Sie sich bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet haben oder die Sie vor Übersendung des vollständigen Antrags bereits begonnen haben,
  • Ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie
  • unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.

Rechtsgrundlage

Service
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