Förderprogramm

Sportförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium des Innern und für Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium des Innern und für Sport

Schillerplatz 3–5

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Sportförderung der Landesregierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports.

Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert:

  • Breitensport in Vereinen und Verbänden (beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten, die Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen),
  • Leistungs- und Spitzensport (zum Beispiel Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen, der Kauf von Geräten und Lehrmitteln für Stützpunkte und Fördergruppen, Verpflegungskosten),
  • Ausbildungs- und Lehrwesen (wie die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Lehrkräften für die Ausbildung),
  • Förderung der Sportjugend (Lehrgänge für Jugendleiter und Jugendsportler).

Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen. Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie ebenfalls beim Ministerium ein.

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