Förderprogramm

Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Weiterführende Links:
Gewährung staatlicher Finanzhilfen – Elementarschäden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie durch ein außergewöhnliches Elementarereignis in eine Notlage geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Finanzhilfen zur Milderung besonderer Notstände infolge von Schäden, die durch außergewöhnliche Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden.

Als Privatperson erhalten Sie einen Zuschuss. Dessen Höhe und Umfang sind – ungeachtet der tatsächlichen Schadenshöhe – abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den Familienverhältnissen (ledig, verheiratet, verpartnert, Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen).

Für Unternehmen beträgt die Finanzhilfe bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme. Sie wird bis zu einer Schadenshöhe von EUR 10.000 als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von über EUR 10.000 als Darlehen gewährt.

Sie können Soforthilfen als erste schnelle Hilfe in besonders begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit) im Vorgriff erhalten, unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer späteren Prüfung der Voraussetzungen.

Im Allgemeinen können Schäden, die EUR 3.000 im Einzelfall nicht übersteigen, nicht berücksichtigt werden.

Ihren Antrag stellen Sie bitte innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der förmlichen Anerkennung als außergewöhnliches Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung (Ausschlussfrist) bei den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Gemeinden.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

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