Förderprogramm

Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt/W.

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen mehr grüne Freiräume vorrangig im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten geschaffen werden.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote mit Bezug zum Themenbereich Stadt- und Dorfgrün,
  • Entwicklung von Fortbildungsmodulen für kommunales Personal für naturnahe, biodiversitätsrelevante und klimaangepasste Anlage, Gestaltung und Pflege von Stadt- und Dorfgrün,
  • Erstellung von Gutachten und Untersuchungen für mehr Grün und für eine bessere Vernetzung des Grüns in den Städten und Gemeinden,
  • klimaresilienter Ersatz von durch die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre abgestorbenen Bäumen und Sträuchern (degradierte Flächen) im innerörtlichen Bereich,
  • Herstellung, Umbau und bauliche Anpassung von Straßenbegleitgrün unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Klimawandel,
  • Pflanzmaßnahmen zur Beschattung und Begrünung öffentlicher Plätze (zum Beispiel Begrünung von Stadtbänken, Bushaltestellen, Schulhöfen, Fußgängerzonen) sowie
  • Pilotprojekte, die das Ziel haben, neue Konzepte, Verfahren oder Ähnliches im Bereich Stadt- und Dorfgrün zu erproben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000. Bei der Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen kann je nach Größe der entsiegelten Fläche der Förderhöchstbetrag um höchstens EUR 10.000 erhöht werden.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Naturschutzbehörde.

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