Förderprogramm

Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Kundenportal Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) EFRE-Förderperiode 2021–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung),
  • Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern,
  • Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs),
  • technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen),
  • Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig)

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 Prozent und in Übergangsregionen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Projekt.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

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