Förderprogramm

Wiederaufbau RLP 2021 – Unternehmen und Freie Berufe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Tel: 06131 61721444, 06131 61721500

ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Weiterführende Links:
Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und Freie Berufe Aufbauhilfen für Unternehmen und Freie Berufe Self Service Portal! – Elektronisches Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler Sachschäden oder Einkommenseinbußen durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.

Sie bekommen die Förderung für

  • Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten,
  • Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Werts des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe (Schadenersatz),
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis („Einkommensersatz“),
  • Kosten für Gutachtenerstellung („Gutachterkosten“) sowie
  • dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Selbstständige, Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler normalerweise bis zu 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Schadensersatzes, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich;
  • Infrastrukturbetreiber der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft, Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Angebote der Behindertenhilfe sowie Pflegeinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.

Bitte beachten Sie: Reparaturkosten und Schadensersatz schließen sich gegenseitig aus. Sie können beispielsweise bei einer beschädigten Maschine entweder Schadenersatz oder Reparaturkosten geltend machen, aber nicht beides gleichzeitig.

Als Betrieb, Selbstständige und Selbstständiger oder als Freiberuflerin und Freiberufler wenden Sie sich bitte für eine Erstberatung zur Antragstellung an die jeweils fachlich und örtlich zuständige IHK Koblenz, HWK Koblenz, IHK Trier oder HWK Trier.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Als Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung richten Sie bitte Ihre Antrag an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.

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