Förderprogramm

Wohnraumförderung – Soziale Mietwohnraumförderung

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Förderung des Baus von Mietwohnungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie klimagerechte Mietwohnungen schaffen, die für einkommensschwache Haushalte und ältere oder behinderte Menschen bezahlbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Bauherrin oder Bauherr bei der Bereitstellung von klimagerechtem Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen vor allem für einkommensschwächere Haushalte sowie für ältere und behinderte Menschen (Betreutes und Gemeinschaftliches Wohnen).

Sie bekommen eine Förderung für

  • den Neubau von Mietwohnungen (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie
  • Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen.

Darüber hinaus erwirbt das Land allgemeine Belegungsrechte an bestehenden Mietwohnungen.

Sie erhalten die Bauförderung als Grunddarlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus

  • der zu fördernden Wohnfläche,
  • dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und
  • der Fördermietenstufe am Bau- beziehungsweise Wohnort.

Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen EUR 1.800 und EUR 3.150.

Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens.

Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen:

  • Abriss bei einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten,
  • Umbauten, die dem Wohnen im Alter oder zur Vermeidung von Barrieren dienen,
  • Einbau eines Aufzugs, wenn er nach Paragraf 36 Absatz 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht vorgeschrieben ist,
  • Errichtung von Wohnungen, die die Anforderungen an Wohnungen für eine barrierefreie und uneingeschränkte Rollstuhlbenutzung gemäß den Vorgaben der Norm DIN 18040 erfüllen,
  • Errichtung von Wohnungen bis zu einer Größe von 60 Quadratmetern,
  • Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beipsiel Hybridbauten, Massivholzgebäude),
  • Verwendung von ökologischen Dämmstoffen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder mit dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind,
  • Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus.

Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt

  • bei Grunddarlehen abhängig von der Maßnahme, der Fördermietenstufe, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und
  • bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen sowie unabhängig vom Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens.

Der Kauf allgemeiner Belegungsrechte erfolgt als einmaliger Zuschuss, der nach folgender Formel berechnet wird: Preisunterschied mal Multiplikator mal Wohnfläche.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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