Förderprogramm

Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie
  • Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus

  • der zu fördernden Wohnfläche,
  • dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und
  • der Fördermietenstufe am Bau- beziehungsweise Wohnort.

Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen EUR 1.850 und EUR 3.250.

Bei Umbau, Umwandlung, Ausbau oder Erweiterung wird Ihnen der Fördersatz nur anteilig gewährt. Für den Ausbau erhalten Sie 50 Prozent, für Umwandlung und Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens.

Daneben können Sie für folgende Baumaßnahmen ein Zusatzdarlehen pro Wohnung bekommen:

  • Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau oder für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten,
  • Einbau eines gemeinschaftlichen Pflegebades,
  • Bau von Individualwohnplätzen innerhalb einer Gemeinschaftswohnung,
  • Einbau von Aufzügen,
  • Errichtung einer Tief-/Geschossgarage
  • Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude),
  • Verwendung von ökologischen Dämmstoffen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder mit dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind,
  • Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus.

Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent beantragen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt

  • bei Grunddarlehen abhängig von der Maßnahme, der Fördermietenstufe, dem Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und
  • bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen sowie unabhängig vom Haushaltseinkommen der Mieterinnen und Mieter und der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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