Förderprogramm

Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs.

Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

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