Richtlinie
Beteiligungsprogramm der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen
Merkblatt-Stand: Dezember 2019
Wer kann Anträge stellen?
Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen (1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
Was wird mitfinanziert?
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.
In welchem Umfang kann finanziert werden?
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: 30.000 EUR und Höchstbetrag: 100.000 EUR
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Welche Beteiligungslaufzeit ist möglich?
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Wie sind die Konditionen?
Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen und einer cash-flow-abhängigen Vergütung zusammen und ist wie folgt gestaffelt:
Jahr 1–3: 3,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig
Jahr 4–7: 5,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig
Jahr 8–10: 7,00% p.a. zzgl. 2,00% p.a. Cash flow abhängig
Die Zahlung der Entgelte erfolgt vierteljährlich im Voraus.
Am Ende der Laufzeit wird eine Endvergütung von mindestens 5,00% p.a. auf die ursprüngliche Beteiligungshöhe für jedes angefangene Beteiligungsjahr ermittelt, wobei jedoch die während der Laufzeit der Beteiligung gezahlten Entgelte auf die Endvergütung angerechnet werden.
Die Beteiligungsmittel werden zu 100% ausgezahlt.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt einmalig 0,5% des Beteiligungsbetrages. Sie wird bei Antragstellung in Rechnung gestellt.
Wie erfolgt die Rückzahlung der Beteiligung?
Die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei, danach ist die Rückführung in vier Jahresraten vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sind in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung möglich.
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung der Beteiligung ist ausgeschlossen.
Sind Sicherheiten zu stellen?
Sicherheiten sind nicht zu stellen und bleiben somit zur Besicherung von Krediten verfügbar.
Der Unternehmer bzw. die maßgeblichen Gesellschafter des Unternehmens sollen sich anteilig am unternehmerischen Risiko beteiligen (z.B. durch Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung, Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt auf einem KBG-Antragsvordruck über die Hausbank bei der SIKB. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, die der KBG einen Überblick über das Unternehmen auf die handelnden Personen sowie die derzeitige und geplante Wirtschaftlichkeit verschaffen. Der Antragsvordruck steht unter http://www.kbg-saar.de zum Download bereit.
Subventionshinweis
Mit Beteiligungen aus diesem Programm ist keine Subvention verbunden.
(1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission