Förderprogramm

Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Saarland Ihr Eigenkapital stärken und einen Bankkredit für Investitionen aufnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachrangdarlehen erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung.

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionen, zum Beispiel
    • gewerbliche Baukosten,
    • Kauf von Maschinen sowie
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
    • Erwerb von Patentrechten, Lizenzen,
    • Erwerb oder Aufstockung von Beteiligungen durch kleine oder mittlere Unternehmen (KMU),
  • Betriebsmittel, zum Beispiel
    • Waren,
    • Vorräte sowie
    • Aufwendungen/Kosten zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs,

wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht.

Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller.

Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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