Richtlinie
Europäischer Sozialfonds Plus im Saarland in der Förderperiode 2021–2027
Kriterien für die Auswahl von Vorhaben nach dem Programm des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“
Stand: 25.04.2023
Beschlossen am 12.05.2023 vom Begleitausschuss
[…]
1. Vorbemerkung
Die Auswahlkriterien und -verfahren stützen sich auf folgende Grundlagen:
- Gemäß Art. 73 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 muss die Verwaltungsbehörde in Bezug auf die Auswahl der Vorhaben geeignete Kriterien und Verfahren festlegen und anwenden, die
- nichtdiskriminierend und transparent sind,
- die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Gleichstellung der Geschlechter sicherstellen sowie
- der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
- dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltpolitik der Union gem. Artikel 11 und Artikel 191 Abs. 1 AEUV Rechnung tragen.
- Gemäß Art. 40 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) 2021/1060 genehmigt der Begleitausschuss die Methodik und die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, einschließlich etwaiger diesbezüglicher Änderungen.
Die nachfolgenden Auswahlkriterien wurden von der Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds (ESF) in Abstimmung mit den beiden für die Annahme, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der Anträge auf ESF+-Förderung zuständigen zwischengeschalteten Stellen (ZWGST) erarbeitet. Die ZWGST F/3 befindet sich im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes (MASFG) und die ZWGST F/6 im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWIDE).
Der Begleitausschuss hat die Auswahlkriterien und -verfahren in seiner Sitzung vom 12.05.2023 genehmigt.
Nachfolgend werden unter Punkt 2 die übergreifend geltenden Verfahren und Grundlagen (allgemeine Auswahlkriterien) dargestellt. Punkt 3 beinhaltet spezifische Auswahlkriterien auf Ebene des Programms und der Förderaktivitäten (programm- bzw. förderprogrammspezifische Auswahlkriterien).
2. Allgemeine Auswahlkriterien
2.1 Auswahlverfahren
Im Rahmen des ESF+-Programms werden Projektträger grundsätzlich im Wege der zwei folgenden Verfahren ermittelt:
- öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“: Potentielle Projektträger werden aufgerufen, ihr Interesse an der Umsetzung von bestimmten vorgestellten ESF+-Förderprogrammen anzuzeigen. Eine positive Rückmeldung begründet keinen Anspruch der ausgewählten Träger auf Förderung. Maßgeblich ist der im Nachgang einzureichende Antrag, auf dessen Basis die Bewilligung geprüft wird. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage von Zuwendungsrecht nach der Landeshaushaltordnung des Saarlandes (LHO-SL). (Es handelt sich bei diesem Verfahren um kein Vergabeverfahren i.S.d. § 38 Abs. 4 Nr. 3 VgV („Interessenbekundung“) und kein Verfahren gem. § 7 Abs. 2 BHO („Interessenbekundungsverfahren“).)
- direktes Antragsverfahren: Potentielle Projektträger reichen auf Basis der veröffentlichten Fördergrundsätze auf direktem Weg, d.h. ohne ein vorgeschaltetes Aufrufverfahren, Anträge zur Umsetzung der hierin enthaltenen ESF+-Förderprogramme ein. Aus der Vorlage eines Antrages kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden. Es handelt sich um Zuwendungsverfahren nach den Vorschriften der LHO-SL, die laufend oder zeitlich befristet und trägeroffen durchgeführt werden. Hierbei mögliche Variante: ein direktes Antragsverfahren auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs durch den Kofinanzierungspartner.
2.2 Rechtliche und verwaltungsspezifische Auswahlkriterien
Förderprojekte nach dem ESF+-Programm des Saarlandes in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ werden grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Aufruf- oder direkten Antragsverfahren heraus identifiziert. Begründete Ausnahmen sind möglich.
Je nach einschlägigem Auswahlverfahren gilt Folgendes:
- öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“: Der am besten bewertete Umsetzungsvorschlag bzw. -vorschläge werden ausgewählt. Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge, die die Bewertungskriterien gleich gut erfüllen, hat die zuständige Stelle ein Auswahlermessen.
- direktes Antragsverfahren: Grundsätzlich wird für jeden Antrag, der die Fördervoraussetzungen gem. Fördergrundsätzen und die Projektauswahlkriterien erfüllt, die Bewilligung erteilt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel).
Die Förderung über den ESF+ erfolgt als freiwillige Leistung nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Saarlandes (LHO-SL, VV-LHO). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Für eine Förderung im Rahmen des Programms kommen nur solche Projekte in Betracht, die mit geltendem europäischem und nationalem Recht konform sind, insbesondere mit folgenden Regelungen:
- Vertrag über die Europäische Union (EUV) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Art. 162, 174 AEU-Vertrag und der aufgrund des AEUV erlassenen Rechtsakte, insbesondere die jeweils gültigen Verordnungen und Leitlinien zur Strukturfondsförderung
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention)
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
- Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
- anwendbares Recht im Sinne des Art. 2 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 (Delegierte Verordnungen und Ausführungsverordnungen aufgrund der vorgenannten Rechtsgrundlagen; europäisches Beihilferecht wie bspw. De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [AGVO] 651/2014)
- nationale Förderfähigkeitsregeln gemäß Art. 63 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 (Saarländisches Haushaltsrecht: LHO sowie VV-LHO; Vergaberecht)
- Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der unter die Dachverordnung EU 2021/1060 fallenden Fonds 2021–2027 vom 19. April 2022
- das Programm des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ in der jeweils gültigen Fassung
- Fördergrundsätze, Förderrichtlinien, Förderhinweise, Rahmenbedingungen und Ähnliches, die von der Verwaltungsbehörde ESF oder von den zuständigen Stellen im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde erlassen wurden bzw. noch erlassen werden in der jeweils gültigen Fassung
- von der Verwaltungsbehörde mit den ZWGST abgeschlossene schriftliche Abkommen
Bei der Auswahl ist stets darauf zu achten, dass die jeweilige Förderaktivität nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Strukturfonds (bspw. EFRE), in die geltenden Programme im Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) oder in EU-Bildungsprogramme wie z.B. „Erasmus+“ fällt. Zum ESF+-Programm des Bundes ist eine inhaltlich kohärente Abgrenzung der saarländischen Förderaktivität zu gewährleisten.
2.3 Sonstige allgemeine Auswahlkriterien
Die Erfüllung der sonstigen allgemeinen Auswahlkriterien wird je nach einschlägigem Auswahlverfahren wie folgt überprüft:
- öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“: Die Überprüfung erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Wesentlicher Prüfbestandteil ist die Projektkonzeption, die nach einem vorgegebenen Muster zu erstellen ist (umfasst ist bspw. der Punkt „Berücksichtigung bereichsübergreifende Grundsätze“). Die Vorlage wird den potentiellen Bewerbern im Rahmen des Projektaufrufs zur Verfügung gestellt. Die Prüfung wird mittels einer Checkliste dokumentiert.
- direktes Antragsverfahren: Die Überprüfung erfolgt anhand der eingereichten Antragsunterlagen (u.a. Projektkonzeption, Personalliste und Kofinanzierungsplan). Wesentlicher Prüfbestandteil ist die Projektkonzeption, die nach einem vorgegebenen Muster zu erstellen ist (umfasst ist bspw. der Punkt „Berücksichtigung bereichsübergreifende Grundsätze“). Die Vorlage wird den potentiellen Antragstellern im Nachgang zur Veröffentlichung der Fördergrundsätze bekannt gegeben. Die Prüfung wird mittels einer Checkliste dokumentiert.
2.3.1 Trägerbezogene Auswahlkriterien
Mittels der trägerbezogenen Auswahlkriterien ist die Befähigung des Trägers zur Projektausführung sicherzustellen. Die Qualität, Zuverlässigkeit sowie fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers ist anhand der folgenden Punkte (nicht zwingend alle zu erfüllen) nachprüfbar:
- bisherige Kenntnisse und Erfahrungen (bspw. in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen, im betroffenen Förderbereich oder auch Kenntnisse über die regionale Wirtschaftsstruktur)
- vorliegende Zertifizierungen (z.B. Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems, der IT-Systeme, der Bonität oder im Nachhaltigkeitsbereich)
- Projektförderliche Kontakte und Kooperationen sowie Qualität der Zusammenarbeit
- Vorhandene sachliche Ressourcen zur Durchführung des Vorhabens
- Vorhandene personelle Ressourcen zur Durchführung des Vorhabens
- Ausreichendes Qualifikationsprofil (fachliche und praktische Eignung) des eingesetzten Personals
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder eine Bankauskunft im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit
- keine Kenntnisse oder Verdachtsmomente, die Zweifel an der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers begründen (z.B. eingeleitetes Insolvenzverfahren, begründete Beschwerden)
2.3.2 Projektbezogene Auswahlkriterien
Mittels der projektbezogenen Auswahlkriterien ist sicherzustellen, dass das Projekt zur Erreichung der im Programm festgelegten Ziele geeignet ist. Die fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf die Zielerreichung ist anhand der folgenden (zwingend zu erfüllenden) Punkte feststellbar:
- Darstellung des Vorhabenablaufs (vorgesehene inhaltliche und methodische Vorgehensweise, organisatorische Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen usw.)
- Darstellung der Projektziele
- Darstellung der Zielgruppe (der allgemeine Zugang zum Vorhaben ohne Diskriminierung jeder Art ist zu gewährleisten)
- Aussagen zur Qualitätssicherung (z.B. zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem)
- Aussagen zur Zielerreichung/Indikatorik und zur Messung des Projektfortschritts
- Bei Nachfolgeprojekten: positive Monitoring-/Evaluierungsergebnisse (z.B. erreichte Teilnehmer), Gründe für wiederholte Durchführung
- Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit
2.3.3 Geografische Auswahlkriterien
Das ESF+-Programm bezieht sich auf das gesamte Gebiet des Saarlandes. Die Förderung wird auf Projekte beschränkt,
- deren Durchführungsort innerhalb des Saarlandes liegt und
- die sich an Teilnehmer/innen richten, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort im Saarland haben oder
- die sich an KMU richten, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben und
- die von Trägern bzw. Unternehmen durchgeführt werden, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben.
2.3.4 Finanzielle Auswahlkriterien
Mittels der finanziellen Auswahlkriterien ist sicherzustellen, dass die zur Durchführung des Projektes erforderlichen finanziellen Ressourcen gegeben sind. Dieses Erfordernis ist anhand der folgenden (zwingend zu erfüllenden) Punkte nachprüfbar:
- Darstellung der geplanten Ausgaben (Höhe und Zusammensetzung)
- Nachvollziehbarkeit und wirtschaftliche Angemessenheit des Mittelansatzes (angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis i.S.d. Art. 73 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 2021/1060)
- Darstellung der geplanten Finanzierung unter Angabe der Kofinanzierungspartner (gesicherte Gesamtfinanzierung)
2.3.5 Zeitliche Auswahlkriterien
Innerhalb der zeitlichen Auswahlkriterien sind folgende (zwingend zu erfüllenden) Punkte zu beachten:
- Projekte können grundsätzlich zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2029 umgesetzt werden.
- Die gewählte Laufzeit eines Projektes sollte eine effiziente und flexible Umsetzung gewährleisten.
- Ein Vorhaben darf gem. Art. 63 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2021/1060 nicht bereits konkret abgeschlossen oder vollständig durchgeführt worden sein, bevor der Antrag auf Förderung eingereicht wurde.
- Zuwendungen zur Projektförderung dürfen gem. VV Nr. 1.3 zu § 44 LHO grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das zuständige Ministerium kann jedoch im Einzelfall allein und für einzelne Zuwendungsbereiche im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Ausnahmen zulassen (Zustimmung vorzeitiger Maßnahmenbeginn). (Hiermit wird dem Erfordernis nach Art. 73 Abs. 2 lit. f der Verordnung (EU) 2021/1060 entsprochen, wonach bei Vorhaben, die bereits vor Einreichung eines Antrages angelaufen sind, anwendbares Recht eingehalten werden muss.)
2.3.6 Bereichsübergreifende Grundsätze und sonstige bereichsübergreifende ESF+-Themen
Weiterhin sind insbesondere die bereichsübergreifenden Grundsätze gem. Art. 9 Verordnung (EU) 2021/1060 i.V.m. Art. 6 und 8 Abs. 1 Verordnung (EU) 2021/1057 zu beachten:
- Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) insbesondere
- Gleichstellung von Männern und Frauen
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (allgemeines Diskriminierungsverbot aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung);
- insbesondere die Integration von Menschen mit Behinderung (Achtung und Wahrung der UN-Behindertenrechtskonvention)
- Nachhaltige Entwicklung
Als rechtlich verbindliche Bedingung für eine Förderung aus dem ESF+-Programm ist die Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta sowie der UN-Behindertenrechtskonvention seitens der Begünstigten bei der Konzeptionierung und Umsetzung der Vorhaben sicherzustellen.
Im Hinblick auf die Aufgaben und Zielsetzungen des ESF+ sind als grundlegende Prinzipien und Rechte insbesondere folgende Grundrechte, die von der ESF+-Programmumsetzung besonders betroffen sind, verpflichtend zu achten: die Wahrung der Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC), die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) sowie der
Umweltschutz (Art. 37 GRC). Die Wahrung weiterer Grundrechte wie bspw. der Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder die Wahrung gerechter und angemessener Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC) sind ebenfalls verbindlich zu achten.
Das ESF+-Programm des Saarlandes muss in Gesamtheit einen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen leisten. Daher sind alle Förderaktivitäten so vorzubereiten und umzusetzen, dass sie mit den Bestimmungen der Charta vereinbar sind; sie sollten insbesondere einen auswertbaren Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nichtdiskrimierung, Integration von Menschen mit Behinderung sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
Als weiteres bereichsübergreifendes ESF+-Thema ist bei der Umsetzung der Vorhaben zu berücksichtigen:
Alle Förderaktivitäten sind grundsätzlich so zu konzipieren und durchzuführen, dass sie einen auswertbaren Beitrag zu einem digitalen Wandel leisten.
Soweit die Vorhaben in besonderer Weise zur Umsetzung der o.g. bereichsübergreifenden Themen beitragen, werden diese bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit im Rahmen der Projektauswahl entsprechend positiv bewertet. Sollte ein Projekt zu einem oder zu mehreren Punkten keinen Beitrag liefern, kann das Projekt trotzdem gefördert werden, wenn nachvollziehbar und belastbar dargelegt werden kann, dass die Projektinhalte zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind und den sonstigen Vorgaben zur Projektförderung entsprechen.
3. Spezifische Auswahlkriterien
3.1. Programmspezifische Auswahlkriterien
Es werden als Grundvoraussetzung nur solche Projekte gefördert, die sich einem der im ESF+-Programm des Saarlandes dargestellten spezifischen Ziele der Priorität 1 zuordnen lassen und die einen erkennbaren Beitrag zu den Programmzielen leisten können:
Priorität
(1) „Zukunftsfähige Beschäftigte und KMU, Prävention durch Bildung und soziale Integration“
Spezifisches Ziel
(d) „Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung“ (ESO 4.4)
Interventionsbereiche
- Unterstützung für die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145)
- Unterstützung für die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen (IB 146)
- Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft (IB 152)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156)
Spezifisches Ziel
(f) „Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf“ (ESO 4.6)
Interventionsbereiche
- Gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136)
Spezifisches Ziel
(h) „Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitlosen“ (ESO 4.8)
Interventionsbereiche
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt (IB 135)
- Gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136)
- Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt (IB 142)
- Unterstützung für die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156)
- Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten und Kindern (IB 163)
3.2. Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Zudem müssen die Projekte neben den allgemeinen Auswahlkriterien gem. Punkt 2 weitere spezifische Kriterien erfüllen, die sich aus den erlassenen Förderbestimmungen für die jeweiligen Programme ergeben. Diese sind in erster Linie in den Fördergrundsätzen und -richtlinien festgelegt.
3.2.1. Förderprogramme im spezifischen Ziel (d)
(1) Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der ZWGST Referat F/6, “Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung“, Abteilung F „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“
- „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung ‚Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik` – Bereich Weiterbildung“
- „Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung KdW – in der ESF+-Förderperiode 2021–2027“
Förderprogramm
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Um einen Anreiz zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu setzen, werden betriebliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU leisten und zugleich dem Erhalt oder der Verbesserung der berufsspezifischen Kompetenzen, der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften sowie auch der Anpassung der Kompetenzen an sich wandelnde Rahmenbedingungen (technologisch, ökologisch etc.) dienen. Hierfür können KMU nach dem Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ KdW bedarfsorientiert Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten beantragen.
Die Beratung der KMU zu Fördermöglichkeiten und -verfahren, das Antragsverfahren, die Erteilung der schriftlichen Förderzusage und die Auszahlung des Förderbetrages an die KMU für die beantragten und absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt durch eine Servicestelle (KdW-Servicestelle), die als Projektträger fungiert.
Auswahl Projektträger: Der Projektträger wird durch ein öffentliches Aufrufverfahren ermittelt (gem. obigem Punkt 2.1). Am Auswahlverfahren sind mindestens zwei Mitarbeiter beteiligt (Wahrung Vier-Augen-Prinzip). Zur Vorbeugung von Interessenkonflikten wird von jedem Beteiligten eine schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnet.
Die umfassenden spezifischen Fördervoraussetzungen sind in den Bestimmungen der unter Punkt 3.2.1. aufgeführten Fördergrundsätze und Förderrichtlinie festgelegt. Die ZWGST berücksichtigt die programmspezifischen Besonderheiten bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Projektaufrufs bzw. macht diese zur Fördervoraussetzung.
Förderprogramm
Weiterbildungsberatung (WBB)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Das Projekt „Weiterbildungsberatung“ (WBB) bietet KMU mit Sitz im Saarland ein gezieltes Beratungsangebot zur betrieblichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter in einer saarländischen Betriebsstätte. Hierdurch sollen die im Vergleich zu Großunternehmen bestehenden Defizite bei der Planung, Organisation und Finanzierung erforderlicher betrieblicher Qualifizierungsstrategien in KMU mit Sitz im Saarland verringert werden. Auf der Basis einer zunächst durchzuführenden Analyse der bestehenden Hemmnisse und Probleme bei der Umsetzung von Qualifizierungsvorhaben und damit der Partizipation an entsprechenden Förderangeboten, sollen adäquate Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die über einzelbetriebliche Beratungsleistungen und allen KMU mit Sitz im Saarland offenstehende Informationsveranstaltungen zugänglich gemacht werden. Die Beratung der Unternehmen erfolgt durch externe freiberufliche Berater/innen. Diese werden im Auftrag und nach Weisung der hierzu eingerichteten Administrationsstelle der Weiterbildungsberatung tätig.
Auswahl Projektträger: Der Projektträger wird durch ein öffentliches Aufrufverfahren ermittelt (gem. obigem Punkt 2.1). Am Verfahren werden mindestens zwei Mitarbeiter beteiligt (Wahrung Vier-Augen-Prinzip). Zur Vorbeugung von Interessenkonflikten wird zudem von jedem Beteiligten eine schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnet.
Die umfassenden spezifischen Fördervoraussetzungen sind in den Bestimmungen der unter Punkt 3.2.1. genannten Fördergrundsätze festgelegt. Die ZWGST berücksichtigt die programmspezifischen Besonderheiten bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Projektaufrufs bzw. macht diese zur Fördervoraussetzung.
Förderprogramm
Demografie Netzwerk Saar (DNS)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Ziel des „Demografie Netzwerkes Saar“ (DNS) ist es, unterschiedliche Handlungsansätze und Strategien, die von einzelnen Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen des demografischen Wandels/Fachkräftemangels bereits entwickelt wurden, auf Übertragbarkeit, Standardisierung und Wirksamkeit für andere Unternehmen zu prüfen und zu dokumentieren. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden weiteren Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, etwa in Form von Vorträgen, Seminaren, Workshops, schriftlichen Dokumentationen und Handreichungen zur Verfügung gestellt. Das DNS bietet den beteiligten Unternehmen Unterstützung in der Bewältigung von Problemen, die der demografische Wandel bzw. der Fachkräftemangel mit sich bringen. Darüber hinaus wird durch den institutionalisierten Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen und die im Netzwerk gebotenen Dienstleistungen, Wissenstransfer und Kompetenzaufbau in den beteiligten Unternehmen bewirkt. Ein wichtiger Aspekt ist die Einbeziehung von KMU in das Netzwerk. Denn gerade die KMU verfügen aufgrund der in der Regel vorherrschenden Personalstruktur nicht über Personalkapazitäten zur Entwicklung von Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels.
Auswahl Projektträger: Der Projektträger wird durch ein öffentliches Aufrufverfahren ermittelt (gem. obigem Punkt 2.1). Am Verfahren werden mindestens zwei Mitarbeiter beteiligt (Wahrung Vier-Augen-Prinzip). Zur Vorbeugung von Interessenkonflikten wird zudem von jedem Beteiligten eine schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnet.
Die umfassenden spezifischen Fördervoraussetzungen sind in den Bestimmungen der unter Punkt 3.2.1. genannten Fördergrundsätze festgelegt. Die ZWGST berücksichtigt die programmspezifischen Besonderheiten bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Projektaufrufs bzw. macht diese zur Fördervoraussetzung.
(2) Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der ZWGST Referat F/3, „Arbeitsmarktförderung“, Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“
- „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle in der Abteilung ‚Arbeit und Arbeitsschutz‘“.
Förderprogramm
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die Servicestelle hat die Aufgabe, Migranten in Bezug auf die mögliche Berufsanerkennung zu beraten und den Prozess während des Anerkennungsverfahrens zu begleiten. Sofern eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht möglich ist, werden alternative Wege aufgezeigt, um einen Kompetenznachweis zu erlangen.
Auswahl Projektträger: Die Servicestelle ist bei einem Träger im Saarland, der landesweit tätig ist, angesiedelt. Es handelt sich um die saar.is (saarland.innovation&standort e.V). Als Projektträger kommt vor folgendem Hintergrund ausschließlich die saar.is in Betracht:
Die saar.is ist eine Wirtschaftsförderungsagentur im und für das Saarland mit dem übergeordneten Ziel der Stärkung saarländischer Unternehmen in Kontexten von Strukturwandel, digitaler Transformation und Steigerung der Innovationskraft. Sie wird getragen von einer Vielzahl bedeutender Mitgliedsinstitutionen aus dem Bereich von Wirtschaft und Arbeit. Zu den aktuell 21 Mitgliedsinstitutionen zählen u.a. die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, die Handwerkskammer des Saarlandes, die Arbeitskammer des Saarlandes, die VSU – Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e.V., die Universität des Saarlandes, das Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren und der Deutsche Gewerkschaftsbund Landesbezirk Saar. Da saar.is unter ihrem Dach alle wichtigen Partner aus dem Bereich Wirtschaft und Arbeit über die Mitgliedschaft eingebunden hat, kann auf ein breit gefächertes und gleichzeitig hoch spezialisiertes Leistungsportfolio zurückgegriffen werden bzw. bereitgestellt werden, von denen die saarländischen Unternehmen sowie der gesamte Lebens- und Wirtschaftsstandort Saarland profitieren. Da im Saarland ausschließlich die saar.is ein solches Leistungsspektrum, insbesondere durch die weitreichende Vernetzung, bedienen kann, ist die saar.is mit Blick auf eine möglichst effektive Projektumsetzung der am besten geeignete Projektträger.
Förderprogramm
Servicestelle „Next Economy Saar“ (NECON)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die Servicestelle hat die Aufgabe, KMU bei der innovativen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte zu sensibilisieren und zu beraten. Dabei sollen diese für eine strukturierte Auseinandersetzung mit den Themen „Nachhaltiges Wirtschaften“ und „Next Economy“ gewonnen werden. Eine individuelle Unterstützung der KMU in Bezug auf die Analyse und die Umsetzung eines nachhaltigen Unternehmensmanagements in Zeiten der Transformation und Digitalisierung soll zur Arbeitsplatzsicherung und zum Unternehmenserhalt beitragen.
Auswahl Projektträger: Die Servicestelle ist bei einem Träger im Saarland, der landesweit tätig ist, angesiedelt. Es handelt sich um die saar.is (saarland.innovation&standort e.V). Als Projektträger kommt ausschließlich die saar.is in Betracht (s. Begründung unter Förderprogramm „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ)“).
Förderprogramm
Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die Servicestelle hat die Aufgabe, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben in KMU beizutragen. Hierzu werden den KMU Informationsmaßnahmen und Bedarfsanalyse-Instrumente angeboten, um in den Betrieben Elemente familienfreundlicher Unternehmenskultur zu implementieren und weiterzuentwickeln (z.B. Unterstützungsmöglichkeiten in Phasen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Konzepte für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Betreuungsphase).
Auswahl Projektträger: Die Servicestelle ist bei einem Träger im Saarland, der landesweit tätig ist, angesiedelt. Es handelt sich um die saar.is (saarland.innovation&standort e. V). Als Projektträger kommt ausschließlich die saar.is in Betracht (s. Begründung unter Förderprogramm „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ)“).
Förderprogramm
Kompetenz.Lernen.Arbeit + (KLAR+)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Es wird Auszubildenden und Beschäftigten eine Qualifizierung zur arbeitsplatzorientierten und praxisnahen Verbesserung der Grundbildungskompetenzen angeboten. Hierzu gehören berufs- und gesellschaftsbezogene Basiskompetenzen wie z.B. Lesen, Schreiben, Grundrechnen und digitale Kompetenz.
Auswahl Projektträger: Das Vorhaben wird von einem Träger im Saarland, der landesweit tätig ist, durchgeführt. Es handelt sich um den VHS-Landesverband (Verband der Volkshochschulen des Saarlandes e.V.) als staatlich anerkannte Landesorganisation i.S.d. Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG). Als Projektträger kommt vor folgendem Hintergrund ausschließlich der Landesverband in Betracht:
Es handelt sich bei KLAR+ um ein Förderprogramm im Bereich der allgemeinen Weiterbildung, das neben den kofinanzierenden ESF+-Mitteln aus Landesmitteln (Ministerium für Bildung und Kultur – MBK) finanziert wird. Eine Förderung aus Landesmitteln kann gem. SWFG nur erfolgen, wenn die Weiterbildungseinrichtung staatlich anerkannt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SWFG). Damit ist die bestätigte staatliche Anerkennung Voraussetzung für die Beantragung entsprechender Zuwendungen aus Landesmitteln. Die gesicherten Landesmittel im Projekt sind wiederum Voraussetzung für die kofinanzierenden ESF+-Mittel.
Es handelt sich bei dem VHS-Landesverband um eine staatlich anerkannte Landesorganisation der allgemeinen Weiterbildung i.S.d. § 3 Abs. 2 SWFG. Neben dem VHS-Landesverband gibt es in diesem Bereich weitere staatlich anerkannte Landesorganisationen im Saarland, die jedoch als Projektträger ausscheiden, da sich unter diesen darauf vereinbart wurde, dass der VHS-Verband als größter Verband und aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung den Antrag für die Umsetzung des KLAR+-Projektes stellt.
Neben den staatlich anerkannten Landesorganisationen gibt es staatlich anerkannte („Einzel“-)Einrichtungen, die auch die Voraussetzungen gem. SWFG auf Förderung erfüllen. Diese sind jedoch nicht auf Landesebene tätig (keine Förderung und Koordinierung der Weiterbildungsarbeit an übergeordneter Stelle, keine Förderung von Entwicklungs- und Schwerpunktaufgaben i.S.d. § 3 Abs. 2 SWFG) und daher für die Umsetzung des KLAR+-Projektes, welches eine landesweite Ausrichtung hat, nicht so geeignet wie der VHS-Landesverband als Landesorganisation.
Aus vorgenannten Gründen kommt ausschließlich der VHS-Landesverband als umsetzende Stelle für das KLAR+-Projekt in Betracht.
Förderprogramm
Open Educational Ressources (OPER)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Das Bildungsministerium erstellt mit saarländischen KMU themenbezogene Lernvideos. Diese werden curricular eingeordnet und über eine App mit entsprechenden Begleitmodulen zur Einbindung in Präsenz- und Online-Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Material dient der plastischen Darstellung von Berufen und damit insbesondere der Berufsorientierung. Primäre Zielgruppen sind Jugendliche ab der Klasse 8 an den allgemeinbildenden Schulen sowie Jugendliche im Übergangsbereich der beruflichen Schulen.
3.2.2. Förderprogramme im spezifischen Ziel (f)
(1) Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der ZWGST Referat F/6, „Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung“, Abteilung F „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“
– „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung ‚Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik` – Bereich: Unterstützung am Übergang Schule – Beruf; Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA)“
Förderprogramm
Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Um eine stärkere berufliche Orientierung ausbildungsreifer Berufsschüler/innen im Übergangssystem zu erreichen, wird eine neue Unterstützungsstruktur angeboten, die in den Berufsfachschulen in der Fachstufe I (BFS I) einsetzt. Eine zentrale Aufgabe ist hierbei die Betreuung von Schüler/innen beim Bewerbungsverfahren für Praktikumsplätze, die Begleitung während der betrieblichen Jahrespraktikumsphase sowie die Überleitung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis mit potenzieller Nachbetreuung in der Probezeit. Ziel ist die individuelle Förderung und Begleitung von Jugendlichen im Übergangsbereich vor und während der berufsschulischen Praktikumsphase, beim Übergang in eine Ausbildung im Anschluss an die Praktikumsphase sowie bei Bedarf nach Ausbildungsbeginn für die Dauer der Probezeit. Sofern nach Abschluss des Praktikums kein Anschluss in Ausbildung erfolgt, können bereits betreute Schüler/innen sich auch in der Berufsfachschule Fachstufe II weiter an ihren EduPA-Coach wenden. Aufgrund des Betreuungsverhältnisses während der Praktikumsphase wird in diesen Fällen eine Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche sowie bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren als förderlich betrachtet.
Auswahl Projektträger: Die Projektträger werden durch ein öffentliches Aufrufverfahren ermittelt (gem. obigem Punkt 2.1). Am Verfahren werden mindestens zwei Mitarbeiter beteiligt (Wahrung Vier-Augen-Prinzip). Zur Vorbeugung von Interessenkonflikten wird zudem von jedem Beteiligten eine schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnet.
Die umfassenden spezifischen Fördervoraussetzungen sind in den Bestimmungen der unter Punkt 3.2.2. genannten Fördergrundsätze festgelegt. Die ZWGST berücksichtigt die programmspezifischen Besonderheiten bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Projektaufrufs bzw. macht diese zur Fördervoraussetzung.
(2) Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der ZWGST Referat F/3, „Arbeitsmarktförderung“, Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“
- „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle in der Abteilung ‚Arbeit und Arbeitsschutz‘“.
Förderprogramm
Soziale Arbeit in den Berufsbildungszentren (SA BBZ)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die sozialpädagogische Betreuung an den staatlichen Berufsbildungszentren (BBZ) soll dazu beitragen, die Schüler/innen so zu stabilisieren, dass sich die Bedingungen für die Eingliederung in Ausbildung dauerhaft verbessern. Dabei geht es vor allem darum, Schulversagen und Schulverweigerungen entgegenzuwirken, positive Motivationen für einen erfolgreichen Schulabschluss aufzubauen und somit die Chancen für die Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis zu erhöhen. Ausgenommen sind Schüler/innen, die im Rahmen ihrer Ausbildung die Berufsschule besuchen. Landesweit können bis zu 50 Stellen gefördert werden.
Auswahl Projektträger: Die Verteilung der Stellen auf die Landkreise obliegt dem Bildungsministerium. Antragsteller/innen sind die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken oder ein von ihnen beauftragter Dritter. Sofern ein Dritter seitens der Landkreise bzw. des Regionalverbandes beauftragt werden soll, ist die Auswahl der Stelle (außer diese ist keine externe Stelle, sondern eine direkte Stelle des Landkreises/Regionalverbandes) ebenfalls nach vorliegenden Projektauswahlkriterien durchzuführen. Dies wird den Trägern seitens der ZWGST vorgegeben bzw. zur Auflage gemacht.
Förderprogramm
Individuelle Begleitung zur Orientierung für (Aus-)Bildung (IndigO)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene aus Nichtakademikerhaushalten und an Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, deren Eltern nicht in Deutschland studiert haben. Durch Information, Beratung, Testung und Coaching soll der gleichberechtigte Zugang zu einer höheren Bildung dieser Zielgruppe verbessert werden.
Auswahl Projektträger: Dieses Angebot ist bei einem Träger im Saarland, der landesweit tätig ist, angesiedelt. Es handelt sich um die StudienStiftungSaar. Als Projektträger kommt ausschließlich die StudienStiftungSaar in Betracht, da es sich bei dieser um eine Stiftung des Saarlandes handelt, die eigens für den Zweck der Förderung von Studium und Lehre (Studierendenförderung) und von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen im Saarland sowie generell der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gegründet wurde (siehe hierzu § 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung vom 14.11.2016).
3.2.3. Förderprogramme im spezifischen Ziel (h)
(1) Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich der ZWGST Referat F/3, „Arbeitsmarktförderung“, Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“
- „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021–2027 im Ziel ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle in der Abteilung ‚Arbeit und Arbeitsschutz‘“.
Förderprogramm
Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Ü30)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Diese Maßnahmen sollen Arbeitslose und Langzeitarbeitslose der Zielgruppe Ü30 im Rechtskreis SGB II bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse durch Beschäftigung, Aktivierung, Qualifizierung und soziale Betreuung beitragen. Damit die Teilnehmenden einen Mehrwert erkennen und zur Motivationssteigerung, werden in den Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen sinnstiftende Tätigkeiten angeboten. Des Weiteren wird bei der Sozialen Arbeit nach der Methode „Case Management“ gearbeitet und eine Nachbetreuung angeboten.
Auswahl Projektträger bei Beschäftigungsmaßnahmen: Bei Beschäftigungsmaßnahmen findet die Ausgestaltung der Vorhaben in Abstimmung zwischen dem Zuwendungsempfänger und dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende statt. Die Abstimmung berücksichtigt außer den vorgenannten Fördergrundsätzen zudem Ziele und Inhalte der Abschnitte 2.2 und 2.3 des Förderrahmens zum Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ in Verbindung mit den Fördergrundsätzen „STABIL Ü25“. ESF+-Mittel können von jedem Zuwendungsempfänger beantragt werden, der von einem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit der Durchführung einer Gruppenmaßnahme beauftragt wurde.
Auswahl Projektträger bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt eine öffentliche Vergabe durch die Kofinanzierungspartner entsprechend des folgenden Ablaufs:
- Abstimmung zwischen ESF-Förderreferat und Kofinanzierungspartner über: Inhalte, Leistungsbeschreibung, Teilnehmendenzahl, Personalschlüssel, Mehrwert für ESF, finanzielle Beteiligung des ESF, Projektlaufzeit, Frist für Einreichung der Angebote beim Jobcenter, Frist für Einreichung zur Vorprüfung beim ESF-Förderreferat
- Ausschreibung durch Kofinanzierungspartner
- Träger reicht beim ESF-Förderreferat einen Kurzantrag zur Vorabprüfung ein – das Förderreferat prüft die Erfüllung der ESF-Kriterien wie z.B.: Erfahrungen des Anbieters mit ESF-geförderten Projekten, Kenntnisse der Problemlagen der Zielgruppe, Gliederung der vorgegebenen Grobziele in Teilziele sowie bereichsübergreifende Grundsätze, Eignung der Räumlichkeiten und Ausstattung, Erreichbarkeit des Durchführungsortes, Qualifikation und Vergütung des Personals, Didaktik und Methodik, Zertifizierung, Netzwerke
- Inaussichtstellung durch ESF-Förderreferat an diejenigen Träger, die die Mindestpunktzahl erreicht haben
- Träger reicht Angebot beim Kofinanzierungspartner ein
- Kofinanzierungspartner prüft die Angebote
- Kofinanzierungspartner erteilt Zuschlag
- Träger stellt einen Antrag auf Zuwendung aus ESF+ beim ESF-Förderreferat
Förderprogramm
Beratung, Orientierung, Coaching (BO Frauen)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Diese Maßnahmen sollen Frauen insbesondere nach der Familienphase bei der Integration in die Arbeitswelt begleiten und unterstützen und somit zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Saarland beitragen. Hierzu werden eine landesweit tätige Netzwerkstelle bei der Arbeitskammer des Saarlandes sowie sechs regionale Beratungsstellen gefördert.
Für die Beratungsstellen sind die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken Antragsteller/innen oder ein von ihnen beauftragter Dritter. Sofern ein Dritter seitens der Landkreise bzw. des Regionalverbandes beauftragt werden soll, ist die Auswahl der Stelle (außer diese ist keine externe Stelle, sondern eine direkte Stelle des Landkreises/Regionalverbandes) ebenfalls nach vorliegenden Projektauswahlkriterien durchzuführen. Dies wird den Trägern seitens der ZWGST vorgegeben bzw. zur Auflage gemacht.
Förderprogramm
Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Jugend)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Diese Maßnahmen sollen benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene U30 im Rechtskreis SGB II auf eine Ausbildung, die Aufnahme einer Beschäftigung oder auf die Teilnahme an weiterführender arbeitsmarktpolitischer Förderung durch Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung und sozialer Betreuung vorbereiten. Damit die Teilnehmenden einen Mehrwert erkennen und zur Motivationssteigerung, werden in den Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen sinnstiftende Tätigkeiten angeboten. Des Weiteren wird bei der Sozialen Arbeit nach der Methode „Case Management“ gearbeitet und eine Nachbetreuung angeboten. An Beschäftigungsmaßnahmen sollen nur junge Erwachsene Ü21 und U30 teilnehmen.
Auswahl Projektträger bei Beschäftigungsmaßnahmen: Bei Beschäftigungsmaßnahmen findet die Ausgestaltung der Vorhaben in Abstimmung zwischen dem Zuwendungsempfänger und dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende statt. Die Abstimmung berücksichtigt außer den vorgenannten Fördergrundsätzen zudem Ziele und Inhalte der Abschnitte 2.2 und 2.3 des Förderrahmens zum Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ in Verbindung mit den Fördergrundsätzen „STABIL Ü25“. ESF+-Mittel können von jedem Zuwendungsempfänger beantragt werden, der von einem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit der Durchführung einer Gruppenmaßnahme beauftragt wurde.
Auswahl Projektträger bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Bei Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt eine öffentliche Vergabe durch die Kofinanzierungspartner entsprechend des folgenden Ablaufs:
- Abstimmung zwischen ESF-Förderreferat und Kofinanzierungspartner über: Inhalte, Leistungsbeschreibung, Teilnehmendenzahl, Personalschlüssel, Mehrwert für ESF, finanzielle Beteiligung des ESF, Projektlaufzeit, Frist für Einreichung der Angebote beim Jobcenter, Frist für Einreichung zur Vorprüfung beim ESF-Förderreferat
- Ausschreibung durch Kofinanzierungspartner
- Träger reicht beim ESF-Förderreferat einen Kurzantrag zur Vorabprüfung ein – das Förderreferat prüft die Erfüllung der ESF-Kriterien wie z.B.: Erfahrungen des Anbieters mit ESF-geförderten Projekten, Kenntnisse der Problemlagen der Zielgruppe, Gliederung der vorgegebenen Grobziele in Teilziele sowie bereichsübergreifende Grundsätze, Eignung der Räumlichkeiten und Ausstattung, Erreichbarkeit des Durchführungsortes, Qualifikation und Vergütung des Personals, Didaktik und Methodik, Zertifizierung, Netzwerke
- Inaussichtstellung durch ESF-Förderreferat an diejenigen Träger, die die Mindestpunktzahl erreicht haben
- Träger reicht Angebot beim Kofinanzierungspartner ein
- Kofinanzierungspartner prüft die Angebote
- Kofinanzierungspartner erteilt Zuschlag
- Träger stellt einen Antrag auf Zuwendung aus ESF+ beim ESF-Förderreferat
Förderprogramm
Jugendkoordination (Juko)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die Jugendkoordination hat bei den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken eine „Lotsenfunktion“ und dient als Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern und für die im Bereich der Jugendberufshilfe tätigen Akteure. Die Jugendkoordination sorgt in Bezug auf das regionale Förderangebot am Übergang Schule – Beruf für Transparenz und kümmert sich um die erforderlichen Abstimmungs- und Planungsprozesse. Zu ihrem Aufgabenfeld gehören auch die Identifikation von Angebotslücken beim Förderinstrumentarium und die darauf aufbauende Weiterentwicklung der Angebotsstruktur.
Auswahl Projektträger: Antragsteller/innen sind die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken oder ein von ihnen beauftragter Dritter. Sofern ein Dritter seitens der Landkreise bzw. des Regionalverbandes beauftragt werden soll, ist die Auswahl der Stelle (außer diese ist keine externe Stelle, sondern eine direkte Stelle des Landkreises/Regionalverbandes) ebenfalls nach vorliegenden Projektauswahlkriterien durchzuführen. Dies wird den Trägern seitens der ZWGST vorgegeben bzw. zur Auflage gemacht.
Förderprogramm
Beratung, Orientierung, Coaching (BO Jugend)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Diese Maßnahmen bieten Beratung, Orientierung und Coaching an für Jugendliche und junge Erwachsene U30, die den Übergang in eine Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung oder Beschäftigung noch nicht realisieren konnten.
Auswahl Projektträger: Es erfolgt eine öffentliche Vergabe durch die Kofinanzierungspartner entsprechend des folgenden Ablaufs:
- Abstimmung zwischen ESF-Förderreferat und Kofinanzierungspartner über: Inhalte, Leistungsbeschreibung, Teilnehmendenzahl, Personalschlüssel, Mehrwert für ESF, finanzielle Beteiligung des ESF, Projektlaufzeit, Frist für Einreichung der Angebote beim Jobcenter, Frist für Einreichung zur Vorprüfung beim ESF-Förderreferat
- Ausschreibung durch Kofinanzierungspartner
- Träger reicht beim ESF-Förderreferat einen Kurzantrag zur Vorabprüfung ein – das Förderreferat prüft die Erfüllung der ESF-Kriterien wie z.B.: Erfahrungen des Anbieters mit ESF-geförderten Projekten, Kenntnisse der Problemlagen der Zielgruppe, Gliederung der vorgegebenen Grobziele in Teilziele sowie bereichsübergreifende Grundsätze, Eignung der Räumlichkeiten und Ausstattung, Erreichbarkeit des Durchführungsortes, Qualifikation und Vergütung des Personals, Didaktik und Methodik, Zertifizierung, Netzwerke
- Inaussichtstellung durch ESF-Förderreferat an diejenigen Träger, die die Mindestpunktzahl erreicht haben
- Träger reicht Angebot beim Kofinanzierungspartner ein
- Kofinanzierungspartner prüft die Angebote
- Kofinanzierungspartner erteilt Zuschlag
- Träger stellt einen Antrag auf Zuwendung aus ESF+ beim ESF-Förderreferat
Förderprogramm
Landesintegrationsbegleitung (LIB)
Förderprogrammspezifische Auswahlkriterien
Förderinhalt/-ziel: Die Landesintegrationsbegleitung hat die Aufgabe, zugewanderte Menschen bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt professionell zu begleiten und zu unterstützen.
Auswahl Projektträger: Die Standorte für die Landesintegrationsbegleitung im Saarland sind räumlich und fachlich angedockt an die Migrationserstberatungsstellen und an die Migrationslotsenstellen der jeweiligen Wohlfahrtsverbände.