Förderprogramm

Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat C 5

Franz-Josef-Röder-Straße 21

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – Kapitel 2

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als finanzschwache Kommune im Saarland Investitionen in die Infrastruktur Ihrer allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen,
  • Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen),
  • ergänzende Infrastrukturmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden,
  • Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte),
  • vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler.

Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

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