Förderprogramm

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat B/3

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Investitionen im Betrieb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in bestimmten Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen. Das regionale Förderprogramm ist auf die Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises bezogen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, sogenannte Errichtungsinvestitionen,
  • den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, sogenannte Erweiterungsinvestitionen,
  • den Ausbau der Produktion einer Betriebsstätte hin zu mehr Vielfalt durch bisher dort nicht hergestellte Produkte,
  • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • die Modernisierung von Produktionsprozessen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen,
  • bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen.

Die Investitionsbeihilfen dürfen EUR 7,5 Millionen pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen.

Wenn Sie in die Modernisierung von Produktionsprozessen investieren, können Sie maximal EUR 200.000 innerhalb von 3 Steuerjahren bekommen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhagbens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Das Regionale Förderprogramm gilt ausschließlich außerhalb des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

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