Förderprogramm

Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Beratungsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss durch externe Fachleute beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Beratungsleistungen durch externe Beratungsanbieter für Sie als landwirtschaftliches Unternehmen oder Erzeugerzusammenschluss.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen

  • über einzuhaltende Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie
  • in den GAK-Fördermaßnahmen „integrierte ländliche Entwicklung“, „einzelbetriebliche Förderung“, „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie „markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsleistung.

Für Beratungsmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für Natur, Umwelt- oder Klimaschutz beträgt der Fördersatz bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Maximalbetrag in Höhe von EUR 1.500 je Beratungsleistung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über den Beratungsanbieter beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?