Förderprogramm

Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Frauenförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Referat F/3

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
ESF+-Fördermaßnahmen im Bereich „Arbeitsmarktförderung“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern.

Sie bekommen die Förderung für

  • eine überregionale Netzwerkstelle „Frauen im Beruf (FiB)“,
  • regionale Beratungsstellen „Frau und Beruf“,
  • Maßnahmen zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt für Frauen ohne Sozialleistungsbezug („Stille Reserve“) und für arbeitslose Frauen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen sowie
  • sozialraumorientierte Präventionsnetzwerke im Kontext „Kinderarmut“.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

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