Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Beratung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, private Betreiberin oder privater Betreiber von Wasserkraftanlagen oder als Teilnehmergemeinschaft von Flurbereinigungsverfahren strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern im Saarland oder die ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,
  • naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers,
  • Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen,
  • Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,
  • notwendiger Grunderwerb für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung,
  • Vorplanungen wie konzeptionelle Vorarbeiten (zum Beispiel Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne), Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in und an künstlichen stehenden Gewässern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Sie eine höhere Förderung in Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern bekommen Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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