Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen – Förderung von Tourismusbetriebsstätten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Regionalförderung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat E/2

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
MWIDE – Informationsseite zur Förderung von Tourismusbetrieben

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Tourismusbetrieb in einer strukturschwachen Region des Saarlands Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionsvorhaben in ausgewiesenen, strukturschwachen Fördergebieten des Landes, die in 2 Gebiete mit unterschiedlicher Förderpräferenz unterteilt sind (C-Fördergebiet, D-Fördergebiet).

Sie bekommen die Förderung für Investitionsvorhaben, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze für Sie eine besondere Anstrengung darstellen.

Ergänzend zum Koordinierungsrahmen der GRW bekommen Sie die Förderung für folgende Investitionsvorhaben:

  • Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung,
  • Änderung des Charakters des Hotels/der Ferienwohnung (beispielsweise Umwandlung in ein Konferenzhotel, Familienhotel, Radhotel et cetera) oder
  • Modernisierungsinvestitionen, durch die die Anforderungen für die nächst höhere Kategorie in der Sterne-Klassifikation erreicht werden.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Fördergebiet ab, in dem Sie das Investitionsvorhaben durchführen:

C-Fördergebiet

  • kleine Unternehmen: normalerweise bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben, bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
  • mittlere Unternehmen: normalerweise bis zu 12 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben, bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten und bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
  • große Unternehmen: normalerweise bis zu 8 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei besonderen Struktureffekten.

D-Fördergebiet

  • kleine Unternehmen: bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben,
  • mittlere Unternehmen: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben und bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzsichernden Investitionsvorhaben.

Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme von EUR 250.000 je geschaffenem Dauerarbeitsplatz förderfähig.

Investitionen zur Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sind grundsätzlich mit einer maximalen Investitionssumme von EUR 125.000 je gesichertem Dauerarbeitsplatz förderfähig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

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