Förderprogramm

Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/5

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM) Ökologischer Landbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, die EU und der Bund.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus,
  • die Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter,
  • Blühflächen als naturbetonte Strukturelemente in der Feldflur,
  • die extensive Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands (ausschließlich in Kombination mit der extensiven Bewirtschaftung von Obstbeständen),
  • die umweltgerechte Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands sowie
  • die extensive Bewirtschaftung von Obstbeständen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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