Förderprogramm

Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Referat A5

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Pflegeschule oder Hochschule an dem Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei dem Aufbau von Kooperationsbeziehungen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Einrichtung oder Unterstützung einer zentralen Koordinierungsstelle, mehrerer dezentraler Koordinierungsstellen oder einer Kombination von diesen,
  • Zusammenschluss oder Ausbau eines Zusammenschlusses von Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz,
  • Förderung von Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen hinsichtlich der den Pflegeschulen nach § 10 Pflegeberufegesetz zugewiesenen Aufgaben,
  • Förderung der Hochschulen beim Aufbau von Zusammenschlüssen mit Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

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