Förderprogramm

Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Förderung der Diversifizierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • den Kauf neuer Maschinen und Anlagen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihr Mindestinvestitionsvolumen liegt bei EUR 30.000.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme spätestens bis zum 1.1. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein. Die Bewertung und Auswahl der Anträge erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.

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