Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Förderung von Maßnahmen der Fischerei

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft Maßnahmen planen, die der Fischerei dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für

  • fischereiliche Untersuchungen,
  • Besatzmaßnahmen mit Fischen,
  • Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz,
  • die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • Jugendförderung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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