Kurztext
Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr.
Sie bekommen die Förderung für
- Lade- und Betankungsinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
- Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
- Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff,
- den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weitere notwendige Baumaßnahmen für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,
- Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,
- Investitionen in die digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,
- innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- Lade- und Betankungsinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben,
- Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weiteren notwendigen Baumaßnahmen höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 % der Schulungskosten, jedoch höchstens 300 EUR Fahrerschulungskosten je Person und höchstens 1.800 EUR Werkstattschulungskosten je Person,
- Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten,
- innovativen Projekten mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.