Förderprogramm

Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Mobilität, Infrastruktur
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat F/6

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung Alternative Antriebe – Infrastruktur (externer Link) Informationen zum Richtlinienpaket NMOB (externer Link) Förderportal des Saarlands (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr.

Sie bekommen die Förderung für

  • Lade- und Betankungsinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
  • Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
  • Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff,
  • den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weitere notwendige Baumaßnahmen für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,
  • innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Lade- und Betankungsinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben,
  • Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weiteren notwendigen Baumaßnahmen höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
  • Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 % der Schulungskosten, jedoch höchstens 300 EUR Fahrerschulungskosten je Person und höchstens 1.800 EUR Werkstattschulungskosten je Person,
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten,
  • innovativen Projekten mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder digital an das zuständige Ministerium.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt in Zukunft ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Infrastruktur oder Ihr Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
  • Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter.
  • Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
  • Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
  • Der Strom für eine geförderte Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Verwaltungskosten,
  • Rückbaumaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung des Projekts,
  • Planungskosten,
  • Ausgaben für den Betrieb der geförderten Infrastruktur,
  • Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.

Rechtsgrundlage

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