Förderprogramm

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – ÖPNV digitalisieren und priorisieren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat F/6

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
NMOB – Digitalisieren und Priorisieren

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Digitalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die eine höhere Flexibilität für Ihre Fahrgäste ermöglichen, durch Nutzerdaten eine bessere Steuerung der Kapazität eng an der Nachfrage gewährleisten und durch die zusätzliche Bevorzugung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr die Attraktivität des ÖPNV steigern.

Sie bekommen die Förderung für

  • Kundeninformationssysteme, beispielsweise
    • Einführung und Weiterentwicklung von digitalen Services (unter anderem Apps),
    • Fahrgastinformationssysteme (TFT-Monitore, Kundeninformationssysteme an Verknüpfungspunkten, Haltestellenanzeigen, Kundendialogsysteme),
    • Ausstattung von Fahrkartenautomaten, zentralen Busbahnhöfen, Mobilitätsstationen und Linienbussen mit WLAN,
    • Schnittstellen zu Echtzeitdaten zur Verbesserung der Kundeninformation,
  • Abrechnungs- und Kontrollsysteme, vor allem Handhelds und Chipkartenlesegeräte,
  • Systeme zur Betriebsverbesserung, beispielsweise Kamerasysteme, Fahrgastzählanlagen, Telematiksysteme,
  • bauliche Maßnahmen zur ÖPNV-Priorisierung wie Busbeschleunigungsspuren und Lichtsignalanlagen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für einzelne Fördergegenstände ist eine maximale Höhe des Zuschusses zwischen EUR 500,00 und EUR 10.000 festgelegt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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