Förderprogramm

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – flexible Bedienformen im ÖPNV (FRL-NMOB-On Demand)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat F/6

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
NMOB – On Demand

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Rahmen eines Modellprojekts die Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren planen, um das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor allem im ländlichen Raum des Saarlands zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Pilotprojekten zur Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren (sogenannte On-Demand-Verkehre) im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

  • Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zur Finanzierung und zum Betrieb von Linienbedarfsverkehren,
  • Marketingmaßnahmen zur Etablierung von Linienbedarfsverkehren,
  • Betriebskostendefizite in der praktischen Umsetzung von Linienbedarfsverkehren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 30.000,
  • Marketingmaßnahmen 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 20.000,
  • Betriebskostendefizite für eine Dauer von höchstens 3 Jahren 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im 1. Jahr, 55 Prozent im 2. Jahr und 45 Prozent im 3. Jahr

und ist insgesamt auf EUR 500.000 je Projekt begrenzt. In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss von bis zu EUR 700.000 gewährt werden.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, schriftlich oder digital beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein.

Für Ihre positiv bewertete Projektskizze werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

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