Förderprogramm

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Radverkehrs

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
NMOB – Rad

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Pedelecs, Cargobikes, Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Radverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Radverkehrs im Alltag, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Kauf von Pedelecs,
  • Kauf von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs),
  • Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
  • Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen,
  • Errichtung oder Nachrüstung von Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen,
  • innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Pedelecs 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal EUR 500,00,
  • Cargobikes 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal EUR 500,00 für Cargobikes ohne Elektroantrieb und maximal EUR 1.000 für Cargobikes mit Elektroantrieb,
  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 8.000,
  • Fahrradabstellanlagen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 40.000 pro Anlage,
  • Auf- oder Nachrüstungen bestehender Fahrradabstellanlagen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 30.000 pro Anlage,
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 15.000 pro Anlage,
  • innovative Projekte und Radverkehrskonzepte bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Radfahrkonzepten, Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen bei EUR 2.000, bei allen anderen Vorhaben bei EUR 500,00.

Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Pedelecs beziehungsweise Cargobikes bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital oder schriftlich bis zum 30.9. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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