Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Arbeit
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat B/3

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Investitionen im Betrieb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen im Saarland durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben, wenn Ihr gewerbliches Unternehmen in einem ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebiet liegt. Das sind das C-Fördergebiet und das D-Fördergebiet mit unterschiedlichen Förderquoten.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen, die

  • für Sie eine große Anstrengung hinsichtlich des Investitionsvolumens und der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze darstellen oder
  • der Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss zu Ihren förderfähigen Investitionskosten.

Die Investitionsbeihilfen werden Ihnen nach folgenden Höchstsätzen gewährt:

Im C-Fördergebiet erhalten Sie

  • als kleines Unternehmen normalerweise 28 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 30 Prozent bei besonderen Struktureffekten,
  • als mittleres Unternehmen normalerweise 18 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 20 Prozent bei besonderen Struktureffekten,
  • als großes Unternehmen normalerweise 8 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und höchstens 10 Prozent bei besonderen Struktureffekten.

Im D-Fördergebiet erhalten Sie

  • als kleines Unternehmen maximal 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
  • als mittleres Unternehmen maximal 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Wenn Sie Investitionen zur Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes tätigen, so müssen Sie für die Förderfähigkeit grundsätzlich von einer maximalen Investitionssumme von EUR 500.000 pro solchen Arbeitsplatz ausgehen. Im Falle einer Ansiedlung ist eine maximale Investitionssumme von EUR 750.000 pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz förderfähig.

Wenn Sie mit Ihrer Investition einen Dauerarbeitsplatz sichern wollen, dann ist grundsätzlich eine maximale Investitionssumme von EUR 250.000 je gesicherten Dauerarbeitsplatz förderfähig.

Für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft erhalten Sie

  • als kleines Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • als mittleres Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • als großes Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Für den Landkreis St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis, die außerhalb des GRW-Gebiets liegen, gelten andere Bestimmungen.

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