Förderprogramm

Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Soziale Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Baumaßnahmen planen, durch die barrierefreier Mietwohnraum neu geschaffen wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum beziehungsweise von barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum („R-Standard“) im Sinne der DIN 18040-2.

Sie bekommen die Förderung für folgende Bauvorhaben:

  • Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen, selbstständigen Gebäude geschaffen wird (Neubau),
  • sonstige Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Neubauten EUR 700,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefreien Wohnungen beziehungsweise 800,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen,
  • sonstigen Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand EUR 650,00 je Quadratmeter neu geschaffener Wohnfläche bei barrierefreien Wohnungen beziehungsweise 750,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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