Förderprogramm

Schaffung von Wohnraum für Studierende

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Programme zum Thema Bauen Soziale Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neuen Wohnraum für Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von neuem Wohnraum für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Saarland eingeschrieben sind.

Sie bekommen die Förderung für folgende Bauvorhaben:

  • Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen, selbstständigen Gebäude geschaffen wird,
  • Beseitigung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen wird, oder
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Neubauten bis zu EUR 40.000 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 66.900 je Duplex-Wohnplatz,
  • bei Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Maßnahmen der Erweiterung von Gebäuden bis zu EUR 39.000 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 64.800 je Duplex-Wohnplatz,
  • bei Änderung, Nutzungsänderung oder Anpassungsmaßnahmen an geänderte Wohnbedürfnisse bis zu EUR 36.500 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 60.800 je Duplex-Wohnplatz.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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