Förderprogramm

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Atrium – Haus der Wirtschaftsförderung

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Volltext

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen.

Es werden Innovationsvorhaben gefördert für

  • Investitionen zur Markteinführung,
  • angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,
  • für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen beziehungsweise wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen.

Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen.

Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.

Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.

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