Förderprogramm

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat E/1

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Industrie- und Gewerbeflächen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband des Saarlands Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen, Häfen oder anderes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Volltext

Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur.

Als Gemeinde oder Gemeindeverband bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und/oder Gewerbegelände,
  • Neubau oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Industrie- und/oder Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden,
  • Errichtung (einschließlich Erwerb vorhandener Gebäude) oder Ausbau von Gewerbezentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen (Forschungs-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks und Ähnliches),
  • Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,
  • Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte,
  • Planungs- und Beratungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Damit können Sie 70 Prozent einer finanziellen Unterdeckung ausgleichen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts durch Dritte maximal EUR 25.000, für Planungs- und Beratungsleistungen maximal EUR 50.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

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