Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm – Mietwohnraumförderung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Saarländische Wohnraumförderung – Schaffung von Mietwohnraum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neubau von Mietwohnungen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder als Eigentumswohnungen errichtet werden, sowie
  • wesentliche Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden zur Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Mietwohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Mietwohnraum an geänderte Bedürfnisse.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei Neubau höchstens EUR 1.300 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche und
  • bei wesentlichen Baumaßnahmen an Gebäuden höchstens EUR 1,150 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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