Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnraum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie den Mietwohnraum von Privathaushalten mit geringem Einkommen modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Darlehen erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnraum von Privathaushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnräume oder zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser sowie
  • bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an die Belange älterer oder behinderter Menschen.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, jedoch

  • höchstens EUR 80.000 je Wohnung und
  • bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit höchstens EUR 90.000 je Wohnung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.500 je Wohnung.

Sie bekommen einen Tilgungszuschuss, wenn Sie einer Verlängerung der Belegungs- und Mietbindungen um 10 Jahre auf insgesamt 20 Jahre zustimmen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 25 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

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