Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm – Sonderprogramm zur Förderung der Schaffung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf – Selbstgenutztes Wohneigentum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Sonderprogramm – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum in Gebieten mit Wohnungsmangel bauen oder kaufen möchten und festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie beim Bau oder Kauf von Wohneigentum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Sie als Familie und anderer Haushalt mit Kindern.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau oder Ersterwerb eines selbst genutzten Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung in einem Zweifamilienhaus,
  • wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden zur dauerhaften Wiederherstellung von Gebäuden zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Wohnraum an geänderte Bedürfnisse.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei Neubau und Ersterwerb bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 2.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche,
  • bei wesentlichen Baumaßnahmen bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.500 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.

Wenn Sie durch die Baumaßnahmen Ihren Wohnraum an die Bedürfnisse behinderter Menschen anpassen, erhöht sich das Darlehen um bis zu EUR 15.000.

Als Familie und anderer Haushalt mit Kindern können Sie zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe beträgt pro Kind 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).

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