Förderprogramm

Wohnraumförderungsprogramm – Sonderprogramm zur Finanzierung von Wohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf – Mietwohnraum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Sonderprogramm – Schaffung von Mietwohnraum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Gebieten mit Wohnungsmangel preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie beim Bau von preiswerten Mietwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, wenn Sie sie an Haushalte vermieten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Familien und andere Haushalte mit Kindern.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau von Mietwohnungen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder als Eigentumswohnungen errichtet werden, und
  • wesentliche Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden zur Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Mietwohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Mietwohnraum an geänderte Bedürfnisse.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bis zu EUR 3.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche bei Neubau und
  • bis zu EUR 2.700 bei wesentlichen Baumaßnahmen an Mietwohnungen.

Zusätzlich können Sie einen Zuschlag bekommen, wenn Sie die Wohnung barrierefrei gestalten oder auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern speziell ausrichten. Die Höhe des Zuschlags beträgt

  • EUR 50,00 je Quadratmeter förderfähiger Fläche, wenn die Wohnung barrierefrei ist,
  • EUR 100,00 je Quadratmeter förderfähiger Fläche, wenn die Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.

Die Förderung kann durch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 40 oder 45 Prozent des Förderdarlehens ergänzt werden, wenn Sie einer Verlängerung der Miet- und Belegungsbindung um 5 auf insgesamt 25 Jahre oder um 10 auf insgesamt 30 Jahre zustimmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).

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