Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kommunal San)“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat F/3 Förderung der Energieeffizienz

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Informationen zu ZEP kommunal 2021 – 2027 Förderportal Saarland

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Gefördert werden Vorhaben der energetischen Sanierung von Gebäuden im Bestand.

Volltext

Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021 – 2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 „Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen.

Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden.

Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ausgefüllte Anlage 2
  • Aufmaß mit Aufmaßskizze beziehungsweise mit Bauplan
  • Fotos des zu sanierenden Objekts
  • Berechnungsformblatt Anlage 3 „Flächen" (Flächennachweis mit Angabe der voraussichtlich sanierten Fläche und U-Werten) in der jeweils gültigen Fassung
  • Projektbeschreibung.

Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern.

Bearbeitungsdauer

Sie können von einer Bearbeitung des Antrages innerhalb von 2 bis 3 Monaten ausgehen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kommunal San)“ 
vom: 05.05.2025
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
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