Förderprogramm

Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Zukunftskonzept 2030 – Der Handel im Saarland

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Entwicklung und Umsetzung von zukunftsweisenden Konzepten und Projekten, vor allem zur Neupositionierung des Einzelhandels und zum Erhalt beziehungsweise zur Erweiterung des Branchenmixes in Innenstädten, Stadtteil- oder Ortszentren, zum Aufbau einzelhandelsbezogener Nutzungsmodelle durch die Kommunen in den Zentren (beispielsweise „Pop-up-Store“, „Concept-Store“, neue temporäre Nutzungsmodelle) sowie die Entwicklung und Umsetzung örtlicher/überörtlicher einzelhandelsbezogener Digitalisierungsstrategien,
  • einzelhandelsbezogenes Citymanagement, Kommunalmarketing und Leerstandsmanagement zur Sicherstellung der laufenden Veränderungsprozesse und der Kommunikation,
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, zu denen möglichst viele Akteure mobilisiert und motiviert werden, die Innenstadt, das Stadtteil- beziehungsweise Ortszentrum zu besuchen und lebendig zu gestalten,
  • vorübergehende Anmietung von leer stehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, beispielsweise. Pop-up-Stores, Nutzungen aus dem Einzelhandel, Nutzungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, temporäre Erprobung sozialer Nutzungen, Verteilstationen, Direktverkauf regionaler Produkte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss normalerweise für 2 Jahre.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 in den Grundzentren und EUR 200.000 in den Mittelzentren und dem Oberzentrum.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 30.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?