Förderprogramm

Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Saarland
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/4

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Weiterführende Links:
Förderung von Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,
  • GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz,
  • Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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