Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Hegelstraße 40–42

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) Informationsseite zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen (externer Link)
Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes, hier die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Förderanträge konnten bis zum 07.11.2025 gestellt werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
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