Förderprogramm

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss, Bürgschaft
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Weiterführende Links:
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Modernisierungsvorhaben in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, sowie
  • Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als EUR 100.000.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, bis zu 40 Prozent,
  • spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 40 Prozent,
  • Investitionen in Bewässerungsanlagen bis zu 30 Prozent und
  • sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Als Junglandwirtin und Junglandwirt können Sie zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, erhalten.

Die Höhe des Zuschusses für Betreuung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren.

Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 (bei Investitionen zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung mindestens EUR 10.000) und maximal EUR 5 Millionen. Sie können es in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Im Fall von Ausfallbürgschaften richten Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige ALFF an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?