Förderprogramm

Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau

Referat ESF-Förderung (Referat 302)

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
Förderung von Maßnahmen für das Programm „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens durchführen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Bildungsveranstaltungen zur Alphabetisierung und Grundbildung von Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz,
  • die Einrichtung regionaler Grundbildungszentren mit Unterstützungsstruktur zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener,
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft zum Themenschwerpunkt Alphabetisierung und Grundbildung,
  • Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung),
  • Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung sowie neue Möglichkeiten der Ansprache und Gewinnung von Zielgruppen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre, bei Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung) maximal 6 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat ESF-Förderung (Referat 302).

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