Förderprogramm

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 45,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl unter 33 und
  • EUR 25,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl von 33 bis 37.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.5. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

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