Förderprogramm

Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Minsterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560-0757

Fax: +49 391 289 871-754

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einen Kredit für eine betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahme benötigen, kann das Land Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.

Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 70 Prozent des Ausfalls.

Bürgschaften bis maximal 80 Prozent des Ausfalls muss der Minister der Finanzen genehmigen.

Die Gesamtsumme der Bürgschaften ist auf EUR 10,5 Millionen pro Unternehmen begrenzt. Einer höheren Risikoübernahme müssen der Minister für Finanzen und der Wirtschaftsminister zustimmen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein.

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