Förderprogramm

Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2024

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)

Am Alten Theater 4

39104 Magdeburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2024 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
  • entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2024.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

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