Förderprogramm

Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560 075-7

Fax: +49 391 289 871-754

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
ego.-INKUBATOR

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

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