Förderprogramm

Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560-0757

Fax: +49 391 289 871-754

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Weiterführende Links:
ego.-WISSEN

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als regionaler Träger Qualifizierungmaßnahmen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Vor- und Nachgründungsphase durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Projektleitung und Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 60 Stunden Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase und 200 Stunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, maximal jedoch bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung,
  • als Festbetragsfinanzierung maximal EUR 110,00 als Hilfe zur Existenzgründung je 8 absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung,

insgesamt jedoch maximal EUR 2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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