Förderprogramm

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Nebenstelle Dessau-Roßlau
Referat 207

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Weiterführende Links:
Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis.

Sie die Förderung für

  • Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf,
  • Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie
  • die notwendigen Sachkosten bei der Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von EUR 25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.

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