Förderprogramm

Förderung der Erwachsenenbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Weiterführende Links:
Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Maßnahmen und Projekten, die in besonderem Landesinteresse liegen. Grundlage der Förderung ist § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der allgemeinen Erwachsenenbildung,
  • die Fortbildung des Personals, das in der Bildungsarbeit tätig oder dafür vorgesehenen ist,
  • die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen,
  • die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln und
  • Modellvorhaben auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die laufende Bildungsarbeit
    • bis zu 100 Prozent bei Honoraren, höchstens aber EUR 35,00 je Unterrichtsstunde,
    • bis zu 70 Prozent bei veranstaltungsbedingten Raumanmietungen, höchstens aber EUR 350,00, und
    • bis zu 50 Prozent bei Sachausgaben, höchstens aber EUR 100,00,
  • für die Fortbildung des Personals bis zu 100 Prozent, höchstens aber EUR 250,00 je Person und Jahr,
  • für die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 250.000 je Antragstellerin oder Antragsteller und Vorhaben,
  • für die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 7.500, und
  • für Modellvorhaben bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 150.000 für höchstens 3 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt und an das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.

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